In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich.
Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden.
Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart technisch umgerüstet werden.
In ca. 10 Prozent der erhobenen bzw. angepassten Geräte ist eine Qualitätskontrolle gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.