Soweit das Gerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten.
Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden zunächst von uns als Netzbetreiber übernommen und später bundesweit auf alle Gasverbraucher durch Anpassung der Netzentgelte umgelegt (dies folgt aus § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)).
Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.