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Informationen für Installateure und Schornsteinfeger

Erdgaskundinnen und -kunden versorgen wir in unserem Netzgebiet zurzeit mit der Erdgasqualität „L-Gas“ aus den Niederlanden. Rückläufige Fördermengen sind u. a. der Grund, weshalb uns L-Gas in Zukunft nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehen wird. Deshalb wird in allen mit L-Gas versorgten Gebieten (z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen), also auch in Nettetal, die Versorgung nach und nach auf H-Gas umgestellt.

L (L = „low“) steht dabei für „niederkalorisch“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H (H = „high“) steht für „hochkalorisch“, also energiereicheres Erdgas. In unserem Netzgebiet werden voraussichtlich 11.000 Haushalte und Betriebe von der Erdgasumstellung betroffen sein.

Aufgrund des unterschiedlichen Energiegehaltes und der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es notwendig, dass alle mit Erdgas betriebenen Geräte (z. B. Warmwasserboiler, Gasherd, Gasheizung) für den Weiterbetrieb mit H-Gas vorbereitet werden. Der Ablauf und Zeitplan zur Erdgasumstellung sind für die Netzgebiete in Nettetal und Grefrath gleich. Diese Gemeinsamkeit verbindet, und so stellen wir uns gemeinsam mit Ihren Nachbarn aus Grefrath den kommenden Herausforderungen.

Ablauf der Umstellung

Konkret unterteilt sich die Erdgasumstellung in folgende Prozessschritte:

  1. Informationsphase
  2. Erhebungsphase und Qualitätssicherung
  3. Anpassungsphase und Qualitätssicherung
  4. Umstellung auf H-Gas

Die Maßnahmen zur Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung werden von zertifizierten Umstellungsdienstleistern in unserem Auftrag durchgeführt. Die Erhebungsmaßnahmen beginnen im vierten Quartal 2022 und die technische Anpassung aller Gasgeräte erfolgt voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2024. Der Anpassungszeitraum wird über den Schalttermin am 03. September 2024 hinaus andauern, da einige Gerätetypen erst nach der Umstellung auf H-Gas angepasst werden.

Rechtliche Grundlagen [1]
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen im Folgenden die männliche Form verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter.

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region also die Stadtwerke Nettetal GmbH. Dies gilt auch, wenn das Erdgas bei einem anderen Anbieter bezogen wird. Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst von uns übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.

Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
  • Der Monteur unserer Dienstleister führt am Ende eines jeden Besuches beim Endkunden eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
  • Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, muss eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde durchgeführt werden. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, muss das Gerät gesperrt werden.
  • Das Gasgerät kann erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein vom Kunden beauftragter Installateur die Ursachen für die erhöhten Abgaswerte / Mängel behoben hat.
  • Bitte verändern Sie die von unseren Monteuren am Kundengasgerät eingestellten Werte nicht. Sollten Sie nach der Erhebung ein Gasgerät austauschen, auf dem ein Aufkleber der Stadtwerke Nettetal GmbH zur Erdgasumstellung aufgebracht ist, melden Sie sich bitte unbedingt bei uns. Für die Rückmeldung können Sie einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone auf den Geräteaufklebern einscannen – Sie werden im Anschluss weitergeleitet.
Verhalten bei Gasgeruch

Ist der Erhebungs-/Anpassungsmonteur oder Vertragsinstallateur vor Ort, sind folgende notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten:

  • Schließen der Absperreinrichtung der betroffenen Gas-Kundenanlage
  • Räumen bei zu hoher Gas-Raumluftkonzentration ≥ 0,9 Vol. % (20 % UEG) durchlüften / querlüften
  • Mängelbericht ausfüllen und an Anschlussnutzer/-nehmer übergeben
  • Immer Meldung an den Netzbetreiber (Störungshotline) und Warten auf das Eintreffen des Stördienstes vor Ort

Grundsätzlich gelten bei der Wahrnehmung von Gasgeruch folgende Verhaltensregeln:

  • Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen und Räume mit Gasgeruch meiden
  • Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingel, keine Telefone/Handys oder Sprechanlagen im Haus benutzen
  • Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch Hauptabsperreinrichtung (HAE, „Feuerhahn“) schließen
  • Alle Hausbewohner warnen – klopfen, nicht klingeln – und das Gebäude verlassen
  • Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich das Gebäude verlassen, Betreten durch Dritte verhindern
  • Benachrichtigung der Störungshotline außerhalb des Hauses

24-Stunden-Störungshotline Erdgas der Stadtwerke Nettetal GmbH: 0800 1205-500

Geräteaufkleber zur Kennzeichnung des Gasgerätes
Wenn einer dieser Aufkleber auf dem Gasgerät angebracht ist, darf er nicht entfernt werden. Wird ein Gasgerät stillgelegt oder ausgetauscht, bitten wir Sie, dies unbedingt an das Erdgasbüro der Stadtwerke Nettetal zurückzumelden. Für die Rückmeldung können Sie einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone auf den Geräteaufklebern einscannen – Sie werden im Anschluss weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wichtige Formulare

Mängelkarte und Rückmeldekarte

Die Mängelkarte wird ausgestellt, wenn unser Erhebungsmonteur einen Mangel am Kundengasgerät festgestellt hat. Mängel müssen, je nachdem, wie gravierend sie sind, bei der nächsten Wartung, innerhalb von vier Wochen oder unverzüglich von einem Vertragsinstallateur oder Schornsteinfeger behoben werden. Wird ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt, muss das Kundengasgerät aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.

Hat der Vertragsinstallateur den Mangel behoben, ist die Rückmeldekarte von ihm auszufüllen und an die Stadtwerke Nettetal zurückzusenden. Die Rückmeldekarte befindet sich im unteren Teil der Mängelkarte (zum Abtrennen). Bitte beachten Sie: Wenn eine Behebung der Mängel nicht rechtzeitig erfolgt bzw. die Rückmeldekarte nicht in der angegebenen Frist zurückgeschickt wird, kann das Gasgerät nicht angepasst werden. Die Stadtwerke Nettetal sind dann aus Sicherheitsgründen gezwungen, den entsprechenden Gasanschluss zu sperren.

Formblatt bei Austausch oder Stilllegung des Gasgerätes für den Vertragsinstallateur

Bei Austausch oder Stilllegung eines Gasgerätes ist das Formular unbedingt vom zuständigen Vertragsinstallateur auszufüllen und an die Stadtwerke Nettetal zu versenden. Das Formblatt kann auch per QR-Code auf dem Geräteaufkleber über das Smartphone aufgerufen und ausgefüllt werden.

Inbetriebsetzung Gasanlagen

Wird ein zuvor stillgelegtes bzw. gesperrtes Gasgerät nach der Mängelbeseitigung wieder in Betrieb genommen oder ein neues Gerät in Betrieb gesetzt, muss der zuständige Vertragsinstallateur das Inbetriebsetzungsformblatt ausfüllen. Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte an folgende Adresse: zaehlerabteilung-gaswasser@stadtwerke-nettetal.de

Beteiligte Dienstleistungsunternehmen

Wir haben die folgenden Dienstleistungsunternehmen zur Durchführung der Maßnahmen zur Erdgasumstellung beauftragt. Mitarbeiter anderer Handwerks- oder Installationsunternehmen sind nicht von uns beauftragt.

  • Energie Mess- und Servicedienste GmbH
  • LPR Energy
  • regiocom SE
Wettbewerbsverbot

Die zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen (z. B. Wartung, Instandsetzung, Geräteaustausch) anzubieten.