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Häufige Fragen (FAQ)

Hintergrund

Was ist L-Gas und was ist H-Gas?

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten, L- und H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt.

Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „niederkalorisch“, „H-“ steht für „hochkalorisch“. Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).

Was bedeutet „Erdgasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?

Erdgaskunden in Deutschland werden bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. In Nettetal strömt das sogenannte L-Gas durch die Leitungen.

Bislang wurde die L-Gas-Versorgung hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt. Diese Vorkommen sind jedoch bald erschöpft und L-Gas steht uns in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Eine Umstellung auf H-Gas ist daher erforderlich.

Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen. Diese müssen auf die jeweilige Erdgasqualität angepasst werden.

Wann soll die Erdgasumstellung im Netzgebiet Nettetal durchgeführt werden?

In unserem Netzgebiet erfolgt die Erfassung der Gasgeräte ab dem vierten Quartal 2022, gefolgt von der Anpassung ab voraussichtlich dem zweiten Quartal 2024 und der Umstellung auf H-Gas am 03. September 2024.

Wann ein Gasgerät technisch angepasst werden muss, ist von dem jeweiligen Gerätetyp abhängig. In einigen Fällen müssen Gasgeräte bereits vor dem Schalttermin, am Tag der Schaltung oder in einem engen Zeitraum nach der Schaltung technisch angepasst werden.

Ist Nettetal die einzige Region, die angepasst wird?

Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Bis 2030 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 4,5 Millionen Erdgaskunden betreffen.

Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt. L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Anpassung?

Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Ich bin nicht Erdgaskunde bei den Stadtwerken Nettetal GmbH. Wer ist dann für die Erhebung und Anpassung meiner Geräte zuständig?

Für die Erhebungs- und Anpassungsmaßnahmen ist nach § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der lokale Netzbetreiber, also die Stadtwerke Nettetal GmbH, zuständig. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihr Erdgas beziehen.