Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.
Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind - etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar.
Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.