Erdgas ist ein Naturprodukt und kommt hauptsächlich in zwei verschiedenen Gasqualitäten vor, L- und H-Gas. L (L = „low“) steht dabei für „niederkalorisch“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H (H = „high“) steht für „hochkalorisch“, also energiereicheres Erdgas. Die Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie beziehen, eingestellt. Ändert sich die bezogene Gasart und damit der Energiegehalt (z. B. von L- auf H-Gas), muss entsprechend auch das Gasgerät angepasst werden. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten.
Von der Umstellung betroffen sind alle erdgasbetriebenen Geräte in Haushalten und Unternehmen, wie beispielsweise Heizungsanlagen, Warmwasserboiler oder Erdgasherde. Diese müssen technisch angepasst werden, um das H-Gas sicher nutzen zu können – in unserem Netzgebiet sind das rund 12.000 Geräte.
Für alle Maßnahmen der Erdgasumstellung (EGU) ist nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig, in Nettetal also die Stadtwerke Nettetal. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihr Erdgas beziehen.
Die Kosten werden zunächst von uns übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskundinnen und -kunden in Deutschland verteilt. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den/die Geräteeigentümer/in zu tragen.