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Allgemeine Informationen zur Erdgasumstellung

Erdgasumstellung in Nettetal

In Nettetal sind wir Ihr zuständiger Netzbetreiber. Vor Ort versorgen wir Sie zuverlässig mit Wasser, Strom, Wärme und Gas.

Zurzeit erhalten Sie in unserem Netzgebiet die Erdgasqualität „L-Gas“. Aufgrund rückläufiger Fördermengen steht uns L-Gas in Zukunft jedoch nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Deshalb wird in allen mit L-Gas versorgten Gebieten (z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen), also auch in Nettetal, die Versorgung nach und nach auf H-Gas umgestellt.

Der Ablauf und Zeitplan zur Erdgasumstellung sind für die Netzgebiete in Nettetal und Grefrath gleich. Diese Gemeinsamkeit verbindet, und so stellen wir uns gemeinsam mit ihren Nachbarn aus Grefrath den kommenden Herausforderungen.

Der Termin zur Umstellung der Gasversorgung in Nettetal und Grefrath steht bereits fest: Am 03. September 2024 wird von L- auf H-Gas umgestellt.

Wir informieren Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte.

Informationen zur Erdgasumstellung Teil 1

Informationen zur Erdgasumstellung Teil 2

Umstellung von L- auf H-Gas – Warum?

Erdgas ist ein Naturprodukt und kommt hauptsächlich in zwei verschiedenen Gasqualitäten vor, L- und H-Gas. L (L = „low“) steht dabei für „niederkalorisch“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H (H = „high“) steht für „hochkalorisch“, also energiereicheres Erdgas. Die Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie beziehen, eingestellt. Ändert sich die bezogene Gasart und damit der Energiegehalt (z. B. von L- auf H-Gas), muss entsprechend auch das Gasgerät angepasst werden. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten.

Von der Umstellung betroffen sind alle erdgasbetriebenen Geräte in Haushalten und Unternehmen, wie beispielsweise Heizungsanlagen, Warmwasserboiler oder Erdgasherde. Diese müssen technisch angepasst werden, um das H-Gas sicher nutzen zu können – in unserem Netzgebiet sind das rund 12.000 Geräte.

Für alle Maßnahmen der Erdgasumstellung (EGU) ist nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig, in Nettetal also die Stadtwerke Nettetal. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihr Erdgas beziehen.

Die Kosten werden zunächst von uns übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskundinnen und -kunden in Deutschland verteilt. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den/die Geräteeigentümer/in zu tragen.